Datenschutz: Grundsätzlich gilt, dass der Schutz Ihrer Privatsphäre für amici d' Italia von höchster Bedeutung ist. Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich. Wir sichern Ihnen zu, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie amici d' Italia den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung muss in Textform vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch amici d’ Italia zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird amici d’ Italia Ihnen die Reisebestätigung aushändigen. Reicht der Anmelder die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann amici d’ Italia von der Reservierung Abstand nehmen.
Weicht der Inhalt der Reisebedingungen vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von amici d' Italia vor, an das amici d' Italia für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist amici d' Italia die Annahme ausdrücklich in Textform erklären.
2. Bezahlung:
Mit Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises sofort fällig, mindestens jedoch 25€ pro Person. Der Restbetrag ist spätestens 42 Tage vor dem Anreisetag fällig. Wird die An- bzw. Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, behält sich amici d' Italia vor den Vertrag aufzulösen und ggf. entsprechende Rücktrittgebühren zu erheben, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2. oder 7.3. genannten Gründen abgesagt werden kann.
Kommt ein Vertrag in einem kürzeren Zeitraum als 42 Tage vor Reisebeginn zu stande, wird sofort der gesamte Reisepreis erhoben. Die Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schliesst sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75€ nicht. So darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Bei Hochzeiten: 50% der Auftragssumme von amici d' Italia Hochzeitsarrangement sind bei Auftragslegung (unterschriebener Kostenvoranschlag) zahlbar und verbleiben beim Auftragnehmer, auch wenn das Projekt abgesagt wird, als Abgeltung für angefallene Leistungen. Die Restzahlung muss 4 Wochen vor Anreise erfolgen. (siehe auch Punkt 5. c)
Gruppen und Incentives: Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Anzahlungs- und Stornobedingungen gelten, die Ihnen bei Angebotserstellung mitgeteilt werden.
3. Leistungen:
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Internet enthaltenen Angaben sind für amici d' Italia bindend. amici d' Italia behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
amici d' Italia bietet Ihnen über das Angebot von Ferienunterkünften hinaus noch Aktivitäten an. amici d' Italia macht Sie darauf aufmerksam, dass dies zum Teil zugekaufte Leistungen sind. Dies ist in den jeweiligen Angeboten vermerkt. amici d' Italia arbeitet mit Partnern vor Ort zusammen, die mit bestem Wissen und Gewissen ausgesucht worden sind und vermittelt ihre Angebote. Darüber hinaus möchtet amici d' Italia Sie darauf hinweisen, dass es gerade für die Risikosportarten empfehlenswert ist, eine eigene Versicherung abzuschliessen.
Organisieren von Hochzeiten: amici d'Italia stellt ihnen auf Anfrage kostenlos ein "Hochzeitspaket" zur Verfügung, bei individuellerem Zuschnitt fällt sofort eine Bearbeitungsgebühr von 25€ an, die bei Buchung verrechnet wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
amici d' Italia ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird amici d' Italia Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat amici d' Italia Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Textform in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn amici d' Italia in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.
Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von amici d' Italia über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung amici d' Italia gegenüber in Textform geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:
5.1. - Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktritterklärung bei amici d' Italia. amici d' Italia empfiehlt Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann amici d' Italia Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
amici d' Italia kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
a) für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, B&B, Aktivitäten:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
ab Tag des Reisebeginns 95%
b) für Hotels:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
bis zum 08. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 1 Tag vor Reisebeginn und Nichtanreise 90%
c) Hochzeiten:
50% der Auftragssumme von amici d' Italia Hochzeitsarrangement sind bei Auftragslegung (unterschriebener Kostenvoranschlag) zahlbar und verbleiben beim Auftragnehmer, auch wenn das Projekt abgesagt wird, als Abgeltung für angefallene Leistungen. Die Restzahlung muss 4 Wochen vor Anreise erfolgen.
d) Mietwagen: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Sunny Cars.
Neue Stornierungsbedingungen: zum ihrem Vorteil!
Mit dem Abschluss des Reiserücktrittsschutzes (0,50 Euro pro Miettag, mindestens 3,50 Euro) haben Sie ab jetzt die Möglichkeit bis 4 Stunden vor Anmietung zu stornieren - und zwar:
- ohne zusätzliche Kosten
- ohne Angabe von Gründen
- mit einer einzigen mail oder einem Fax
Auch ohne Rücktrittsschutz haben sich die Konditionen zu ihrem Vorteil verbessert!
- bis 5 Tage vor Anmietung: 25,- Euro Stornierungskosten
- ab 4 Tagen bis 1 Tag (=23:59 Uhr abends vor Mietbeginn) vor Anmietung 50,- Euro Stornierungskosten
- am Tag der Anmietung: 100% Stornierungskosten
e) Flüge: Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen von unserem einzigen Vertragspartner TUIfly.
5.2. - Werden auf Ihren Wunsch hin nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5.1. a) + b) genannten Fristen Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), kann amici d' Italia bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden von 25€ erheben.
Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäss Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. - Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. amici d' Italia kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber amici d' Italia als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich amici d' Italia bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch amici d' Italia:
amici d' Italia kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1. - Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von amici d' Italia, bzw. der örtlichen Leistungsträger, nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt amici d' Italia, so behält amici d' Italia den Anspruch auf den Reisepreis; amici d' Italia muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die amici d' Italia aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschliesslich der von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. - Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist amici d' Italia verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktritterklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat amici d' Italia Sie davon zu unterrichten.
7.3. - Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für amici d' Italia deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die für amici d' Italia im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von amici d' Italia besteht jedoch nur, wenn amici d' Italia die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn amici d' Italia die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn amici d' Italia Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen ihr Buchungsaufwand pauschal mit 50€ erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot von amici d' Italia keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl amici d' Italia als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann amici d' Italia für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Haftung von amici d' Italia:
amici d' Italia haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung; b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung; die Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet angegebenen Reiseleistungen, sofern amici d' Italia nicht gemäss Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Internetangaben erklärt hat; c) die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
10. Gewährleistung:
10.1. - Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. amici d' Italia kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. amici d' Italia kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
10.2. - Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelhaftem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
10.3. - Kündigung des Vertrages:
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet amici d' Italia innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmässig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, amici d' Italia erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder amici d' Italia sie verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden amici d' Italia den auf die in Anspruch genommenen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4. - Schadensersatz:
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem umstand, den amici d' Italia nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung:
11.1. - Die vertragliche Haftung durch amici d' Italia für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit Sie einen Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben, oder b) soweit amici d' Italia für einen für Sie entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. - Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.000€ . Liegt der Reisepreis über 1.333€, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
11.3. - amici d' Italia haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.4. - Ein Schadensersatzanspruch gegen amici d' Italia ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener beendigung der Reise gegenüber amici d' Italia geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Vertragliche Ansprüche des Resisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zudem Tag gehemmt, an dem amici d' Italia die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
amici d' Italia steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
amici d' Italia haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie amici d' Italia mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass amici d' Italia die Verzögerung zu vertreten hat.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von amici d' Italia bedingt sind.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand:
Sie können amici d' Italia nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von amici d' Italia gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von amici d' Italia massgebend.
17. Abtretungsverbot:
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen amici d' Italia an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
13. Ausschreibungsfehler:
Für Ausschreibungs- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
14. Verweise zu anderen Internetseiten ("Links")
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von amici d' Italia liegen, wird eine Haftungsverpflichtung ausgeschlossen.
Reiseveranstalter
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Inhaberin: Elke Wintzen
